
Vorsatz statt Fahrlässigkeit: Wann sich dein Bußgeld glatt verdoppelt
Ein Urteil des OLG Brandenburg zeigt, wie teuer es werden kann, wenn Behörden und Gerichte einen Tempoverstoß als vorsätzlich einstufen – das Bußgeld kann sich dabei schlicht verdoppeln.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg macht deutlich, wie folgenreich die juristische Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz beim Rasen sein kann. Wer ein Temposchild bewusst ignoriert, riskiert nicht nur den üblichen Bußgeldsatz – sondern unter Umständen das Doppelte.
Der Fall: 68 km/h zu schnell – und kein Entrinnen
Auf einer Autobahn im Land Brandenburg war ein Autofahrer mit 188 km/h unterwegs, obwohl beidseitig gut sichtbare Schilder eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorschrieben. Rund 2,6 Kilometer nach den Verkehrszeichen erfasste eine Radaranlage den Fahrer – bei einer Überschreitung von 68 km/h, also mehr als 50 Prozent über dem erlaubten Limit. Die zuständige Behörde reagierte entsprechend hart: zwei Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von 840 Euro, begründet mit vorsätzlichem Handeln.
Klage gescheitert: Gericht sieht klaren Vorsatz
Der ertappte Fahrer wehrte sich juristisch gegen die Einstufung als Vorsatztäter. Sein Argument: Die große Entfernung zwischen dem Temposchild und der Messstelle spreche eher für Unachtsamkeit als für bewusstes Ignorieren der Vorschrift. Das Oberlandesgericht Brandenburg ließ diese Lesart jedoch nicht gelten (Az. 1 ORbs 181/25).
Die Begründung der Richter war eindeutig: Eine Distanz von 2.600 Metern biete mehr als ausreichend Gelegenheit, ein Schild wahrzunehmen und die eigene Geschwindigkeit anzupassen. Wer nach dieser Strecke noch immer mit 188 km/h über die Autobahn brettert, nehme einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln zumindest billigend in Kauf – und genau das gilt im deutschen Recht als sogenannter bedingter Vorsatz.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit – der Unterschied zählt
Das deutsche Verkehrsrecht kennt beim Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen zwei grundlegend verschiedene Bewertungsstufen:
Fahrlässigkeit: Der Fahrer war unaufmerksam und hat das Schild schlicht übersehen.
Vorsatz: Der Fahrer hat das Schild registriert – und gibt dennoch weiter Gas.


